1. Voraussetzungen für das Berufsziel Fahrlehrer
- Mindestalter 22 Jahre
- geistig, körperlich und fachlich geeignet sein
- persönlich zuverlässig sein (keine Vorstrafen)
- abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf
nach abgeschlossener Hauptschulausbildung oder Abitur
- Besitz der Fahrerlaubnisse der Klassen A, BE, und CE
2. Ausbildung und Prüfung Der Berufseinstieg erfolgt über den Erwerb der Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE. Die Ausbildung in unserer Ausbildungsstätte dauert 5 ½ Monate und das anschließende Praktikum in der Ausbildungsfahrschule dauert 4 ½ Monate.
In der ersten Ausbildungsphase werden Sie mit folgenden Schwerpunkten vertraut gemacht: Verkehrspädagogik, Verkehrsverhalten, Rechtskunde, Verkehrsrecht, Fahrlehrerrecht, Fahrzeugtechnik, Umweltschutz, sicheres und gewandtes Führen von Kraftfahrzeugen.
Die Prüfung besteht aus der fahrpraktischen Prüfung, der Fachkundeprüfung und den Lehrproben.
Nach bestandenen Prüfungen wird die unbefristete Fahrlehrerlaubnis erteilt.
3. Kosten und Finanzierung der Ausbildung
Gemessen an den späteren Verdienstmöglichkeiten sind die Ausbildungskosten, bedingt durch die kurze Ausbildungszeit, äußerst günstig. Eine Investition, die sich lohnen wird.
Können Sie die anfallenden Lehrgangsgebühren nicht selbst vor oder während des Lehrgangs aufbringen, bietet sich Ihnen die Möglichkeit, eine Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFGB, bei den Landesämtern oder www.nbank.de) zu beantragen. Falls Ihre Ausbildung aus öffentlichen Mitteln gefördert wird, so rechnen wir mit dem Kostenträger (Arbeitsamt, Berufsförderungsdienst der Bundeswehr, Bundesgrenzschutz, LVA, BfA, BG usw.) direkt ab. Sie müssen dann lediglich für die rechtzeitige Bewilligung sorgen.
4. Voraussetzungen zum Erwerb der Fahrlehrerlaubnis Klasse A
- Fahrlehrerlaubnis Klasse BE - 2 Jahre Fahrpraxis Klasse A
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