Gemäß § 33 a Abs. 1 FahrlG besteht eine gesetzliche Fortbildungspflicht:
- alle 4 Jahre = 3 zusammenhängende Tage
- alle 2 Jahre = 2 zusammenhängende Tage
- jedes Jahr 1 Seminartag
1- bzw. 2-Tagesfortbildungen sind innerhalb jeder 3-tägigen Fortbildung möglich.
Maßgeblich ist das Datum der letzten Fortbildung.
Themenschwerpunkte: Welche Perspektiven ergeben sich aus gesetzlichen Veränderungen? Zukunftsweisende Automobiltechnik- das Auto von Morgen.
Fahrlehrerrecht- Veränderungen und deren Konsequenzen.Pädagogik und Psychologie- ich als Fahrlehrer stehe im Mittelpunkt. Steuerecht - in Kürze die wesentlichsten Veränderungen, jeder Euro zählt. Rechtskunde, Versicherungsrecht, Betriebswirtschaftslehre, Computertechnik und Internetnutzung.
Gemäß § 33 a Abs. 2 FahrlG
Die Fortbildung für Inhaber der Seminarerlaubnis ist in folgenden Intervallen vorgeschrieben:
Die 1. Fortbildung nach Erteilung der Seminarerlaubnis ASF/ASP innerhalb von 2 Jahren.
Die nächsten Fortbildungen sind bis zum Ablauf des 4. Jahres nach der Fortbildung durchzuführen.
Umfang:
1.Tag programmspezifisch ASF
2.+ 3. Tag allgemeiner Teil
4. Tag programmspezifisch ASP
Anmeldeformular PDF-Datei oder
DOC-Datei |