Der Inhaber oder der verantwortliche Leiter muss folgende Voraussetzungen erfüllen:
- 3 Jahre hauptberufliche Tätigkeit als Fahrlehrer der Klasse B in Theorie und Praxis
- Besitz der Fahrschulerlaubnis seit 3 Jahren
Ein angestellter Fahrlehrer kann Ausbildungsfahrlehrer werden, wenn er 3 Jahre hauptberufliche Tätigkeiten als Fahrlehrer der Klasse B in Theorie und Praxis nachweisen kann und der Inhaber/ verantwortliche Leiter selbst die Ausbildungsberechtigung besitzt.
Anmeldeformular PDF-Datei oder
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