Voraussetzungen für eine Seminareinweisung lt. § 31 Abs. 2 FahrlG sind: - 3 Jahre hauptberufliche Tätigkeit als Fahrlehrer Klasse BE und A in Theorie und Praxis
Wer Aufbauseminare nach §§ 2a und 4 StVG durchführen will, benötigt die Grundeinweisung und die jeweiligen fachspezifischen Einweisungen. Sie können auch ausschließlich nur die ASF- oder ASP-Berechtigung erwerben. Haben Sie schon die ASF-Seminarerlaubnis, genügt das 4-tägige Einweisungsseminar ASP.
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