Klasse Mofa Mit der Klasse Mofa dürfen Sie ein Mofa bis max. 25 km/h, einsitzig und Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor fahren. Für den Erwerb des Mofaführerscheins müssen Sie das 15. Lebensjahr erreicht haben.
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung
Klasse M Mit der Klasse M dürfen Sie ein Kleinkraftrad bis max. 45 km/h mit Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor fahren. Für den Erwerb des Führerscheins der Klasse M müssen Sie das 16. Lebensjahr erreicht haben.
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorie- und Praxisprüfung
Klasse A1 Mit der Klasse A1 dürfen Sie ein Leichtkraftrad der Klasse A mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW sowie einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h für 16 - 17jährige und unbegrenzt ab 18 Jahre führen. Für den Erwerb des Führerscheins der Klasse A1 müssen Sie das 16. Lebensjahr erreicht haben.
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorie- und Praxisprüfung
Beinhaltet: Klasse M
Klasse A Mit der Klasse A dürfen Sie ein Kraftrad mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h führen. Die Klasse A berechtigt Sie nur zum Führen von Krafträdern mit einer Motorleistung von nicht mehr als 25 kW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg, bis zum Ablauf von zwei Jahren nach ihrer Erteilung.
Dies gilt nicht, wenn Sie bei der Erteilung der Fahrerlaubnis das 25. Lebensjahr erreicht haben.
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorie- und Praxisprüfung
Beinhaltet: Klassen M und A1
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